Der AVGS. Coaching und Vermittlung für Arbeitsuchende.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III deckt Maßnahmen zur Aktivierung, Vorbereitung und Vermittlung in Arbeit. Er ist nicht dasselbe wie der Bildungsgutschein – aber er kann ihn sinnvoll ergänzen.
Auf einen Blick
- 100 % Übernahme
- Coaching-, Vorbereitungs- oder Vermittlungskosten werden in voller Höhe von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
- 3 Monate gültig
- Wie der Bildungsgutschein hat auch der AVGS eine Einlösefrist von drei Monaten ab Ausstellung.
- Nur bei AZAV-Trägern
- Der AVGS kann nur bei nach AZAV zugelassenen Trägern eingelöst werden, deren Maßnahmen für diesen Zweck zugelassen sind.
- Auch für Berufsorientierung
- Typische AVGS-Maßnahmen: Bewerbungscoaching, Vorbereitung auf einen Quereinstieg, individuelle Vermittlung in den Pflege- oder Sozialbereich.
AVGS und Bildungsgutschein sind zwei verschiedene Instrumente.
Der Bildungsgutschein finanziert eine vollständige berufliche Weiterbildung (zum Beispiel die Maßnahme zur Betreuungskraft). Der AVGS finanziert davor oder daneben Coaching, Bewerbungstraining, berufliche Orientierung oder Vermittlungsdienstleistungen – Maßnahmen, die helfen, in Arbeit zu kommen, aber selbst keine vollständige Qualifizierung sind.
Geregelt ist der AVGS in § 45 SGB III. Wie der Bildungsgutschein zahlt deine Behörde direkt an den zugelassenen Träger, du selbst zahlst nichts. Der AVGS ist drei Monate gültig und an einen konkreten Maßnahmentyp gebunden.
Weitere Eckdaten
Kombinierbar mit BGS
AVGS und Bildungsgutschein können sinnvoll nacheinander oder parallel laufen – etwa Orientierungscoaching per AVGS, danach Weiterbildung per BGS.
Direkte Auszahlung an Träger
Du musst nichts auslegen und keine Rechnungen verwalten. Die Abrechnung läuft komplett zwischen Behörde und Träger.
Wer ist berechtigt
Vier typische Lebenslagen, in denen ein AVGS in Frage kommt.
Arbeitsuchend oder ausbildungsuchend gemeldet
Die größte Gruppe. Du bist bei der Agentur für Arbeit gemeldet und suchst aktiv eine Anstellung oder Ausbildung.
Von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht
Befristeter Vertrag läuft aus, Stellenabbau ist angekündigt, oder der Arbeitgeber ist in Insolvenz. Auch hier kann der AVGS vorbeugend ausgestellt werden.
Im Bezug von Grundsicherungsgeld
Grundsicherungsgeld-Bezieher:innen können den AVGS über das Jobcenter beantragen – die Behörde entscheidet im Einzelfall, ob ein konkretes Coaching oder eine Vermittlungsmaßnahme zur Eingliederung beiträgt.
Nach längerer Auszeit (Elternzeit, Pflege, Krankheit)
Auch nach einer mehrjährigen beruflichen Pause kann ein AVGS zur Wiedereinstiegsorientierung sinnvoll sein.
Auch wenn nur ein Punkt zutrifft, lohnt sich das kostenlose Erstgespräch.
In vier Schritten zum AVGS.
Bei guter Vorbereitung liegen zwischen Erstgespräch und Maßnahmenstart in der Regel drei bis sechs Wochen.
Erstgespräch & Standortbestimmung
Wir klären gemeinsam: passt für dich ein AVGS, ein Bildungsgutschein, oder beides nacheinander? Welcher Maßnahmentyp kommt in Frage?
Termin bei der Behörde
Du beantragst den AVGS bei deiner Sachbearbeiter:in mit Angabe des Maßnahmentyps. Wir bereiten dich auf das Gespräch vor.
Ausstellung & Einlösung
Nach Bewilligung erhältst du den AVGS. Du übergibst ihn uns; wir rechnen direkt mit der Behörde ab.
Maßnahmenstart
Coaching oder Vermittlung startet zum vereinbarten Termin. Dauer und Inhalte richten sich nach der Bewilligung.
Häufige Fragen
Unklar, ob das für deine Situation passt? Wir gehen es im kostenlosen Erstgespräch konkret durch. Termin vereinbaren
