Damit die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unsere Maßnahmen über den Bildungsgutschein fördern können, müssen wir nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein. Diese Zulassung ist kein einmaliger Stempel, sondern verlangt ein laufend dokumentiertes Qualitätsmanagement-System (QMS), das jährlich von einer Fachkundigen Stelle extern überprüft wird.
Das heißt: Was wir lehren, wie wir lehren, wer bei uns lehrt, wie wir mit Beschwerden umgehen, wie wir Lernerfolg messen – all das ist schriftlich festgelegt, mit Daten belegt und einsehbar. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Bausteine.