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Der Bildungsgutschein. Volle Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Wenn du einen Bildungsgutschein bekommst, übernimmt deine Behörde 100 Prozent der Kursgebühren, der Prüfungs- und Lernmaterialkosten. Du zahlst nichts dazu. Wir zeigen, wer berechtigt ist und wie der Antrag läuft.

Auf einen Blick

100 % Kostenübernahme
Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Lernmaterialien werden vollständig übernommen. Keine Anzahlung, keine Eigenbeteiligung.
1 bis 3 Monate gültig
Die Gültigkeitsdauer legt deine ausstellende Behörde fest – in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Wir besprechen den passenden Kursstart mit dir vorab, damit der Zeitraum reicht.
Nur bei AZAV-Trägern
Einlösbar bei nach AZAV zugelassenen Bildungsträgern und für AZAV-zugelassene Maßnahmen. Beides erfüllen wir.
Leistung läuft weiter
Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld werden während der Maßnahme weitergezahlt. Bei ALG I verlängert sich der Anspruchszeitraum für viele Maßnahmen sogar (§ 148 SGB III).

Was ein Bildungsgutschein ist – ohne Behördensprache.

Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, geregelt in § 81 SGB III. Auf dem Papier ist es ein DIN-A4-Dokument. Inhaltlich ist es die Zusage deiner Behörde, dass sie die volle Kursgebühr direkt an den Bildungsträger bezahlt – nicht an dich. Du zahlst nichts vor, nichts während, nichts nach dem Kurs.

Der Gutschein wird mit konkretem Bildungsziel ausgestellt (zum Beispiel "Betreuungskraft nach § 43 b / § 53 SGB XI"), legt Dauer und regionale Gültigkeit fest. Die Einlösefrist legt die ausstellende Behörde fest und beträgt in der Regel ein bis drei Monate. Eingelöst werden kann er nur bei Bildungsträgern, die AZAV-zugelassen sind – wir sind es (Trägerzulassung Nr. W-26-26680).

Beispielhafter Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, ausgefüllt für eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43 b SGB XI.
Exemplarischer Bildungsgutschein: persönliche Daten sind unkenntlich gemacht; der hier eingetragene Träger dient nur als Anschauungsbeispiel. Für eine Maßnahme bei uns trägst du im Antragstermin „Care-er Academy GmbH“ als Wunschträger ein.

Weitere Eckdaten

Zusätzliche Prämie möglich

Für umschulungsähnliche Maßnahmen kommt die Weiterbildungsprämie hinzu: €1.000 bei Zwischenprüfung, €1.500 bei Abschluss. Details und Voraussetzungen findest du auf der Seite zur Weiterbildungsprämie.

€150 Weiterbildungsgeld

Seit Juli 2023 zahlt die Bundesagentur ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld von €150 für die gesamte Maßnahmendauer. Mehr dazu auf der Seite zum Weiterbildungsgeld.

Wer ist berechtigt

Der Bildungsgutschein steht nicht nur Arbeitslosen offen. Vier Gruppen können ihn beantragen.

Arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet

Klassischer Fall. Du bist bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter gemeldet und stehst dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung.

Von Arbeitslosigkeit bedroht

Befristeter Vertrag, der ausläuft. Angekündigter Stellenabbau im Betrieb. Insolvenz des Arbeitgebers. In diesen Fällen kommt der Bildungsgutschein präventiv in Frage.

Beschäftigt ohne (verwertbaren) Berufsabschluss

Nach § 81 Abs. 2 SGB III förderfähig, wenn du keinen oder einen veralteten Berufsabschluss hast. Auch ohne Arbeitslosigkeit – die Förderung läuft dann parallel zum Job.

Im Bezug von Bürgergeld

Bürgergeld-Bezieher:innen können den Bildungsgutschein über das Jobcenter beantragen. Die Bürgergeld-Leistung läuft während der Maßnahme weiter.

Auch wenn nur ein Punkt zutrifft, lohnt sich das kostenlose Erstgespräch. Die genaue Einordnung deines Status nehmen wir mit dir gemeinsam vor.

In fünf Schritten zum Bildungsgutschein.

Vom Erstgespräch bis zum Kursstart liegen üblicherweise vier bis sechs Wochen.

  1. Kostenloses Erstgespräch

    Wir prüfen mit dir deine Fördervoraussetzungen, klären offene Fragen zu Kurs und Beruf und besprechen die nächsten Schritte. 30 Minuten, telefonisch oder per Video. → Förderfähigkeit jetzt prüfen

  2. Termin bei der Behörde

    Du vereinbarst einen Termin mit deiner zuständigen Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wir bereiten dich konkret auf das Gespräch vor – Argumente, Formulierungen, was unbedingt erwähnt werden sollte.

  3. Gutschein-Beantragung

    Im Behördentermin stellst du den Antrag auf einen Bildungsgutschein mit Bildungsziel und Wunschträger (uns). Bei Bedarf reichen wir unsere AZAV-Zulassung und die Maßnahmenbeschreibung direkt nach.

  4. Bewilligung

    Die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen. Du erhältst den Gutschein als physisches Dokument. Erst danach unterzeichnest du den Bildungsvertrag mit uns.

  5. Kursstart

    Alle vier Wochen startet ein neuer Kurs. Den passenden Termin stimmen wir gemeinsam auf deine Bewilligung und deinen persönlichen Vorlauf ab.

Häufige Fragen

Unklar, ob das für deine Situation passt? Wir gehen es im kostenlosen Erstgespräch konkret durch. Termin vereinbaren