Qualifizierungschancengesetz. Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis.
Auch wer fest angestellt ist, kann eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit gefördert bekommen – über § 82 SGB III. Antragstellerin ist in diesem Fall die Arbeitgeberin, nicht du selbst.
Auf einen Blick
- 25–100 % Lehrgangskosten
- Die Erstattung der Lehrgangskosten hängt von der Betriebsgröße ab. Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte erhalten 100 %, größere Unternehmen entsprechend weniger.
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis 100 %
- Während der Weiterbildung kann zusätzlich ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden – im Einzelfall bis zu 100 %, abhängig von Unternehmensgröße, Maßnahmenform und Vereinbarung mit dem Arbeitgeberservice.
- Antragsteller: Arbeitgeber
- Der Antrag wird von deiner Arbeitgeberin gestellt, in der Regel gemeinsam mit dir. Voraussetzung ist eine schriftliche Qualifizierungsvereinbarung.
- Nur AZAV-Maßnahmen
- Wie beim Bildungsgutschein muss die Maßnahme bei einem AZAV-zugelassenen Träger stattfinden. Unsere Trägerzulassung (Nr. W-26-26680) deckt das ab.
Förderung läuft hier über deinen Arbeitgeber.
Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2019 eingeführt, um Beschäftigte beim Umgang mit dem digitalen und strukturellen Wandel zu unterstützen. Es ergänzt den klassischen Bildungsgutschein (der eher auf Arbeitsuchende zielt) um ein Instrument für Menschen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Geregelt in § 82 SGB III. Die Agentur für Arbeit erstattet anteilig die Lehrgangskosten und kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Bildungszeit zahlen. Die genaue Förderhöhe hängt von der Größe deines Arbeitgebers und der Art der Maßnahme ab. Den Antrag stellt die Arbeitgeberin gemeinsam mit dir.
Weitere Eckdaten
Für Beschäftigte aller Branchen
Branchenunabhängig. Auch wenn du jetzt nicht im Pflege- oder Sozialbereich arbeitest, kann die Förderung für einen Quereinstieg dorthin genutzt werden.
Keine vorab definierte Dauer
Die Maßnahmendauer richtet sich nach der konkreten Weiterbildung. Auch mehrwöchige bis mehrmonatige Programme sind förderfähig.
Wer ist berechtigt
Die Förderung richtet sich an Beschäftigte. Diese vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Beschäftigte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
Der Hauptanwendungsfall. Vollzeit, Teilzeit oder Minijob (sozialversicherungspflichtig). Befristete Verträge sind möglich, sofern die Maßnahme innerhalb der Befristung liegt.
Berufsabschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück
Voraussetzung für die Standardförderung: dein letzter formaler Berufsabschluss ist mindestens 4 Jahre alt. Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss gilt eine eigene Förderlogik.
Keine Förderung in den letzten 4 Jahren
In den letzten 4 Jahren wurdest du nicht bereits über das Qualifizierungschancengesetz oder eine andere geförderte Maßnahme über § 81 SGB III gefördert.
Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden
Sie überschreitet 120 Stunden außerbetriebliche Weiterbildung. Unsere Maßnahmen liegen deutlich darüber (450 bzw. 600 UE).
Im Erstgespräch rechnen wir die konkrete Förderhöhe für deinen Betrieb durch.
In vier Schritten zur Bewilligung.
Vom Erstgespräch bis zum Kursstart liegen üblicherweise sechs bis zehn Wochen – das hängt vor allem von der Bearbeitungsdauer des Arbeitgeberservice ab.
Erstgespräch zu dritt
Idealerweise mit dir und deiner Arbeitgeberin gemeinsam. Wir klären Förderhöhe, Maßnahmenformat und Vereinbarkeit mit dem Arbeitsalltag.
Qualifizierungsvereinbarung
Du und dein Arbeitgeber schließen eine schriftliche Vereinbarung über Ziel, Dauer und Freistellung während der Maßnahme. Wir liefern eine Vorlage und die Maßnahmenbeschreibung.
Antrag bei der Agentur für Arbeit
Die Arbeitgeberin stellt den Antrag beim zuständigen Arbeitgeberservice. Wir reichen die Maßnahmenzulassung und die AZAV-Unterlagen direkt nach.
Bewilligung & Kursstart
Nach Bewilligung (in der Regel 4–8 Wochen) beginnt die Maßnahme zum vereinbarten Termin. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Agentur, Arbeitgeber und uns.
Häufige Fragen
Unklar, ob das für deine Situation passt? Wir gehen es im kostenlosen Erstgespräch konkret durch. Termin vereinbaren
