Zertifikat nach § 43 b / § 53 SGB XI. Bundesweit anerkannt.
Mit dem Abschluss bekommst du ein staatlich anerkanntes Zertifikat einer AZAV-zugelassenen Maßnahme. Es wird in allen 16 Bundesländern als Qualifikationsnachweis akzeptiert.
Pflegeeinrichtungen sind nach § 43 b / § 53 SGB XI verpflichtet, zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen und über die Pflegeversicherung abzurechnen. Das macht die Nachfrage bundesweit stabil.





