AZAV-zugelassenes Zertifikat. Akzeptiert von Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe.
Mit dem Abschluss bekommst du ein staatlich anerkanntes Zertifikat einer AZAV-zugelassenen Maßnahme. Für die konkret ausgeschriebene Tätigkeit als Schulbegleitung reicht es in den allermeisten Trägerstrukturen aus.
Es ist kein staatlich anerkannter Berufsabschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes – Schulbegleitung ist kein geschütztes Berufsbild – und ersetzt deshalb keine Erzieher-Ausbildung. Innerhalb der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und §§ 99 ff. SGB IX ist es aber der etablierte Qualifikationsnachweis.







