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Grundsicherungsgeld und Arbeitslosengeld. Was während einer geförderten Maßnahme passiert.

Eine häufige Sorge: "Wenn ich an einer Weiterbildung teilnehme, verliere ich meine Leistung." Das stimmt nicht. Beide Leistungen laufen während einer geförderten Maßnahme weiter – beim ALG I greift sogar eine Restanspruchsregelung.

Auf einen Blick

ALG I läuft weiter
Während einer geförderten Maßnahme wird das Arbeitslosengeld I unverändert weitergezahlt. Du musst dem Arbeitsmarkt nicht "zur Verfügung stehen" – die Maßnahme ist die Mitwirkungspflicht.
Restanspruch nach § 148 SGB III
Für viele Maßnahmen wird der ALG-I-Anspruchszeitraum nur zur Hälfte verbraucht. Wenn du also zum Beispiel noch 12 Monate Anspruch hattest und die Maßnahme 6 Monate dauert, bleiben 9 Monate Restanspruch nach Abschluss.
Grundsicherungsgeld läuft weiter
Grundsicherungsgeld-Bezieher:innen behalten ihre Leistung in voller Höhe. Mehrbedarfe (Alleinerziehung, Schwangerschaft, etc.) werden weiterhin berücksichtigt.
€150 Weiterbildungsgeld
Zusätzlich zur Leistung erhältst du in qualifizierenden Maßnahmen seit Juli 2023 einen monatlichen Zuschuss von €150 (§ 87a SGB III).

Eine geförderte Weiterbildung ändert nichts an deinem Leistungsbezug.

Sobald deine Maßnahme über den Bildungsgutschein bewilligt ist, gilt die Teilnahme als zumutbar und arbeitsmarktorientiert – die Voraussetzung, dass deine Leistung weiterläuft. Du musst während der Maßnahme dem Arbeitsmarkt nicht im üblichen Sinne zur Verfügung stehen; die Mitwirkungspflicht erfüllst du durch die Teilnahme am Kurs.

Ganz konkret: ALG I (§ 148 SGB III), ALG II / Grundsicherungsgeld (SGB II) und Wohngeld werden weitergezahlt. Zusätzlich gibt es das Weiterbildungsgeld (€150/Monat) und ggf. die Weiterbildungsprämie für Maßnahmen mit Abschlussprüfung.

Weitere Eckdaten

Bis €2.500 Prämie

Bei umschulungsähnlichen Maßnahmen mit Zwischen- und Abschlussprüfung kommen Prämien hinzu: €1.000 + €1.500.

Zusätzliche Bedarfe möglich

Fahrtkosten, Kinderbetreuung, technische Ausstattung können je nach Sachbearbeiter:in zusätzlich übernommen werden. Wir zeigen dir, wie man das beantragt.

Wer ist berechtigt

Welche Konstellation auf dich zutrifft, bestimmt, welche Behörde dein Ansprechpartner ist.

Du bist im ALG-I-Bezug

Klassischer Anwendungsfall. Deine Restanspruchsdauer reicht aus, um die Maßnahme abzudecken – andernfalls greift die Aufstockung über Grundsicherungsgeld.

Du bist im Grundsicherungsgeld-Bezug

Grundsicherungsgeld läuft während der Maßnahme weiter, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft werden weiter berücksichtigt.

Du beziehst aktuell Wohngeld

Wohngeld läuft parallel zur Maßnahme weiter. Bei Änderungen der Lebenssituation während der Maßnahme melde dich rechtzeitig bei der Wohngeldstelle.

Du beziehst Krankengeld oder Übergangsgeld

Für Maßnahmen während des Krankengeld- oder Übergangsgeld-Bezugs gelten besondere Regeln. Hier ist meist die Krankenkasse oder die DRV der zuständige Träger – wir klären den passenden Weg mit dir.

In jedem dieser Fälle prüfen wir die passende Förderlogik mit dir individuell.

In vier Schritten zur Sicherheit über deinen Leistungsbezug.

Bevor du irgendetwas Verbindliches einreichst, hast du Klarheit darüber, was mit deiner Leistung passiert.

  1. Bewilligungsstatus klären

    Wir prüfen mit dir, welche Leistung du aktuell beziehst und welche Behörde Förderer der Maßnahme wäre.

  2. Maßnahmenbewilligung einholen

    Bildungsgutschein-Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Mit Bewilligung der Maßnahme ist auch die Weiterzahlung der Leistung gesichert.

  3. Zusätzliche Bedarfe anmelden

    Falls Fahrtkosten, technische Ausstattung oder Kinderbetreuung anfallen, bringen wir das vor Maßnahmenstart in den Antrag ein.

  4. Maßnahmenstart & Auszahlung

    Mit Kursstart läuft die Leistung weiter. Weiterbildungsgeld wird automatisch zusätzlich überwiesen, ohne separaten Antrag.

Häufige Fragen

Unklar, ob das für deine Situation passt? Wir gehen es im kostenlosen Erstgespräch konkret durch. Termin vereinbaren