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DRV, Berufsgenossenschaft, Berufsförderungsdienst. Wenn ein anderer Träger die Förderung übernimmt.

Nicht jede berufliche Weiterbildung wird über die Agentur für Arbeit gefördert. Reha-Berechtigte, Versicherte nach Arbeitsunfall und Soldat:innen auf Zeit haben eigene Förderträger – mit anderen Anforderungen, aber denselben Möglichkeiten.

Auf einen Blick

DRV: Reha-Leistung
Die Deutsche Rentenversicherung fördert berufliche Weiterbildungen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 ff. SGB IX). Voraussetzung: deine Erwerbsfähigkeit ist gefährdet.
BG: nach Arbeitsunfall
Die Berufsgenossenschaft übernimmt Umschulungen nach Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten – auch wenn ein Wechsel ins Pflegefeld der Wunsch ist.
BFD: für Soldat:innen
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr begleitet Soldat:innen auf Zeit beim zivilen Berufseinstieg. Anspruchsdauer und Förderhöhe richten sich nach der Dienstzeit.
AZAV-Maßnahmen werden anerkannt
Alle drei Träger akzeptieren AZAV-zugelassene Maßnahmen. Unsere Trägerzulassung W-26-26680 und unsere Maßnahmenzulassung gelten auch für diese Förderwege.

Drei Förderwege jenseits der Agentur für Arbeit.

Wenn deine berufliche Neuorientierung gesundheitlich bedingt ist oder du aus dem Bundeswehrdienst ausscheidest, ist nicht die Agentur für Arbeit dein Förderer, sondern eine andere Institution. Die Maßnahme ist in der Regel dieselbe wie beim Bildungsgutschein – nur Antragsweg, Sachbearbeiter:in und einige formale Details unterscheiden sich.

Die wichtigsten drei: die Deutsche Rentenversicherung (DRV) finanziert Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Die Berufsgenossenschaft übernimmt Umschulungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt Soldat:innen auf Zeit beim Übergang in das zivile Berufsleben.

Weitere Eckdaten

100 % Kostenübernahme

Wie bei der Agentur für Arbeit trägst du keine Kosten – die Abrechnung läuft direkt zwischen Träger und Bildungsanbieter.

Wir kennen die Wege

Unser Beratungsteam arbeitet regelmäßig mit DRV-Bewilligungen, BG-Umschulungen und BFD-Förderungen. Die Antragsroutinen sind uns vertraut.

Wer ist berechtigt

Welcher der vier Wege auf dich zutrifft, ist nicht immer offensichtlich – manchmal kommen mehrere in Frage.

DRV: Deine Erwerbsfähigkeit ist gefährdet

Beispielsweise nach längerer Erkrankung, bei einer chronischen Beeinträchtigung oder nach einer Reha-Maßnahme. Die DRV prüft im Einzelfall, ob ein Berufswechsel angezeigt ist.

BG: anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Du warst Versicherter einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, und der Wechsel des Berufs ist Folge eines anerkannten Schadens.

BFD: Soldat:in auf Zeit (SaZ)

Du dienst oder hast als SaZ gedient. Anspruch und Förderdauer ergeben sich aus § 5 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) und richten sich nach deiner Verpflichtungszeit.

Private Unfall- oder BU-Versicherung

Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen tragen Umschulungskosten, wenn dadurch der BU-Leistungsbezug verkürzt wird. Lohnt sich, im Einzelfall prüfen zu lassen.

Die Trägerzuordnung machen wir im Erstgespräch mit dir gemeinsam.

In vier Schritten zur Bewilligung.

Reha- und Bundes-Förderer brauchen mehr Vorlauf als die Agentur für Arbeit – plane 6–12 Wochen für den Antragsweg ein.

  1. Trägerzuordnung im Erstgespräch

    Wir klären gemeinsam, welcher Träger für deine Situation zuständig ist – manchmal kommen mehrere in Frage und die Zuordnung ist nicht offensichtlich.

  2. Antrag beim zuständigen Träger

    Anders als beim Bildungsgutschein wird der Antrag direkt bei DRV, BG oder BFD gestellt. Wir liefern alle träger­spezifischen Unterlagen (Maßnahmenbeschreibung, Lehrplan, AZAV-Zulassung).

  3. Begutachtung & Bewilligung

    Die Bewilligung dauert in der Regel länger als beim Bildungsgutschein – plane 6–12 Wochen ein. Bei der DRV ist oft ein ärztliches Gutachten zur Erwerbsfähigkeit Teil des Verfahrens.

  4. Kursstart

    Nach Bewilligung wählen wir gemeinsam einen passenden Kursstarttermin. Während der Maßnahme erhältst du je nach Träger Übergangsgeld (DRV), Verletztengeld (BG) oder weiterhin Sold/Übergangsgebührnisse (BFD).

Häufige Fragen

Unklar, ob das für deine Situation passt? Wir gehen es im kostenlosen Erstgespräch konkret durch. Termin vereinbaren