Weiterbildungsprämie. Bis zu €2.500 für bestandene Prüfungen.
Für umschulungsähnliche Weiterbildungen zahlt die Agentur für Arbeit eine Prämie aus: €1.000 für die bestandene Zwischenprüfung, €1.500 für den bestandenen Abschluss. Geregelt in § 131a SGB III.
Auf einen Blick
- €1.000 Zwischenprüfung
- Bei bestandener Zwischenprüfung in einer umschulungsähnlichen Maßnahme erhältst du eine Prämie von €1.000.
- €1.500 Abschlussprüfung
- Für die bestandene Abschlussprüfung kommen weitere €1.500 hinzu – insgesamt also bis zu €2.500.
- Geregelt in § 131a SGB III
- Rechtsgrundlage ist § 131a SGB III. Der Anspruch besteht für Maßnahmen, die nach § 81 SGB III gefördert werden (Bildungsgutschein) und deren Regelausbildungsdauer mindestens 2 Jahre beträgt.
- Zusätzlich zur Leistung
- Die Prämie wird zusätzlich zur weiterlaufenden Leistung (ALG I, Grundsicherungsgeld) und zum Weiterbildungsgeld ausgezahlt. Keine Anrechnung.
Die Prämie kommt zusätzlich – nicht statt der Maßnahmenförderung.
Die Weiterbildungsprämie wurde 2016 eingeführt, um Teilnehmende an längeren beruflichen Weiterbildungen für das Bestehen ihrer Prüfungen finanziell zu belohnen. Sie ist nicht die Förderung der Maßnahme selbst (das macht der Bildungsgutschein), sondern ein zusätzlicher Bonus.
Wichtig: Die Prämie gilt nur für umschulungsähnliche Maßnahmen, deren Regelausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt. Unsere Weiterbildungen zur Betreuungskraft und Schulbegleiter:in fallen nicht direkt in diese Kategorie – die Prämie ist aber relevant, wenn du nach unserem Kurs eine längere Umschulung (zum Beispiel zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann) anschließt.
Weitere Eckdaten
Auch für Beschäftigte
Die Prämie steht auch beschäftigten Teilnehmenden zu, deren Maßnahme über das Qualifizierungschancengesetz gefördert wird.
Kein separater Antrag nötig
Nach bestandener Prüfung beantragst du die Prämie formlos bei deiner Sachbearbeiter:in. Der Nachweis ist das Prüfungszeugnis – wir stellen es dir aus.
Wer ist berechtigt
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Maßnahme wird über § 81 oder § 82 SGB III gefördert
Voraussetzung: deine Maßnahme läuft über einen Bildungsgutschein oder über das Qualifizierungschancengesetz.
Regelausbildungsdauer mindestens 2 Jahre
Der Beruf, auf den die Maßnahme vorbereitet, hat eine Regelausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten – zum Beispiel Pflegefachfrau/-mann, Erzieher:in, Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen.
Erfolgreiche Prüfung
Die Prämie wird erst nach Bestehen der Prüfung ausgezahlt. Für die Zwischenprüfung €1.000, für die Abschlussprüfung €1.500.
Maßnahme nach 1. August 2016 begonnen
Die Regelung gilt für Maßnahmen, die nach dem Inkrafttreten von § 131a SGB III begonnen wurden. Bei aktuellen Maßnahmen unproblematisch.
Unsere Kurzkurse erfüllen die Dauer-Voraussetzung nicht – als Sprungbrett in eine längere Umschulung ist die Prämie aber häufig relevant.
In drei Schritten zur Prämie.
Anders als andere Förderungen wird die Prämie erst nach bestandener Prüfung ausgezahlt – aber dann ohne Aufwand.
Maßnahmenwahl prüfen
Im Erstgespräch klären wir mit dir, ob die geplante Maßnahme die Prämien-Voraussetzungen erfüllt. Unsere kurzen Maßnahmen tun das nicht – sind aber häufig ein guter Einstieg in eine darauf aufbauende längere Umschulung.
Maßnahmenbewilligung mit Prämien-Bezug
Im Antragstext zur Bildungsgutschein-Bewilligung wird die Prämien-Berechtigung mitgeprüft. Bei Unklarheiten unterstützen wir bei der Klärung mit deiner Sachbearbeiter:in.
Prüfung & Antrag auf Prämie
Nach bestandener Zwischen- bzw. Abschlussprüfung reichst du das Prüfungszeugnis formlos bei deiner Sachbearbeiter:in ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Häufige Fragen
Unklar, ob das für deine Situation passt? Wir gehen es im kostenlosen Erstgespräch konkret durch. Termin vereinbaren
