Dein Abschluss. Ein anerkanntes Zertifikat einer AZAV-zugelassenen Maßnahme.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhältst du dein Zertifikat als Betreuungskraft nach § 43 b / § 53 SGB XI – bundesweit anerkannt von Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen und ambulanten Diensten.
Was du am Ende in der Hand hältst.
Mit dem Abschluss bekommst du ein staatlich anerkanntes Zertifikat einer AZAV-zugelassenen Maßnahme. Die Care-er Academy ist als Bildungsträger durch die GUTcert GmbH AZAV-zugelassen (Trägerzulassung Nr. W-26-26680) – akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Pflegeeinrichtungen sind nach § 43 b / § 53 SGB XI verpflichtet, zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen und über die Pflegeversicherung abzurechnen. Das Zertifikat gilt in allen 16 Bundesländern und ist die formale Voraussetzung dafür, dass du als Betreuungskraft eingesetzt und abgerechnet werden kannst.
AZAV-zugelassener Bildungsträger. Verifizierbar.
Hier ist unsere AZAV-Trägerzulassung – ausgestellt durch die GUTcert GmbH, akkreditiert durch die DAkkS. Sie ist die formale Grundlage dafür, dass dein Zertifikat anerkannt ist und Pflegeeinrichtungen dich über § 43 b SGB XI abrechnen können.

Häufig gestellte fragen
In der Praxis ja, bundesweit. § 43 b SGB XI ist bundeseinheitlich geregelt. Pflegeheime sind nach diesem Paragraphen verpflichtet, zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen und über die Pflegeversicherung abzurechnen – das Zertifikat ist die formale Voraussetzung dafür. Die AZAV-Zulassung wird von Sachbearbeiter:innen im Jobcenter und in der Agentur für Arbeit ebenfalls vorausgesetzt.
Noch Fragen zu Zertifikat oder Anerkennung?
Wir gehen sie im Erstgespräch konkret mit dir durch.
mailinfo@care-er.de