Ankommen & Strukturieren
Du holst das Kind ab (oder triffst es am Eingang), unterstützt beim Anziehen und Garderobe, gehst gemeinsam in den Klassenraum, bereitest Arbeitsmaterial vor. Wichtig: ein klarer, ritualisierter Start in den Tag.
Schulbegleitung – auch Integrationsassistenz genannt – ist eine individuelle Eingliederungsleistung für Kinder mit Förderbedarf. Anders als der Name suggeriert ist nicht die Schule dein Arbeitgeber, sondern ein freier Träger. Diese Struktur prägt den Alltag.
Du begleitest ein bestimmtes Kind über den gesamten Schultag. Du unterstützt es, dem Unterricht zu folgen, Strukturen einzuhalten und mit Mitschüler:innen in Kontakt zu kommen. Du arbeitest 1:1 oder gelegentlich 1:2, nicht mit der ganzen Klasse.
Was du nicht bist: Hilfslehrer:in. Du übernimmst keine Lehrtätigkeit, vermittelst keine Inhalte und greifst nicht in den Unterricht ein. Du bist auch keine Therapeut:in – die therapeutische Förderung machen andere. Deine Rolle ist die Brücke zwischen Kind und Schulalltag: du ermöglichst Teilhabe.

Drei Zeitblöcke aus der Begleitung eines Kindes mit Förderbedarf an einer inklusiv arbeitenden Schule.
Du holst das Kind ab (oder triffst es am Eingang), unterstützt beim Anziehen und Garderobe, gehst gemeinsam in den Klassenraum, bereitest Arbeitsmaterial vor. Wichtig: ein klarer, ritualisierter Start in den Tag.
Während des Unterrichts sitzt du neben oder hinter dem Kind, hilfst beim Konzentrieren, übersetzt komplexe Aufgaben in kleinere Schritte, fängst Reizüberflutung ab. In den Pausen unterstützt du soziale Kontakte ohne sie zu erzwingen.
Kurze Übergabe an Eltern oder Hortmitarbeiter:innen, Dokumentation für deinen Träger: was lief gut, was war herausfordernd, was sollten Lehrkräfte morgen wissen. Bei Bedarf Austausch mit Therapeut:innen oder Klassenlehrer:innen.
Regelschulen mit Inklusionsklassen, Förderzentren, Förderschulen, vereinzelt Kindertagesstätten und Berufsschulen.
Bundesweit verdienen Schulbegleiter:innen typischerweise 2.300–3.100 € brutto monatlich bei Vollzeit. In tariflich gebundenen Trägern (TVöD SuE S3) liegt die Spanne aktuell bei rund 2.925–3.634 €.
In aller Regel ein freier Träger der Jugend- oder Eingliederungshilfe – beauftragt durch Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder Sozialamt (§§ 99 ff. SGB IX).
Der Bedarf wächst durch den Ausbau inklusiver Beschulung. Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe suchen kontinuierlich qualifiziertes Personal.
Deutsch auf B1-Niveau, erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Bereitschaft zu sehr unregelmäßigen Schuljahres-Strukturen (Schulferien meist unbezahlt oder per Jahresarbeitszeit-Konto).
Quellen: StepStone Gehaltsreport Schulbegleiter:in, abgerufen Mai 2026; TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), Entgelttabelle Stand 2025; § 35a SGB VIII; §§ 99 ff. SGB IX.
Wenn drei von vier Fragen mit einem klaren Ja beantwortet werden können, lohnt sich das Erstgespräch.
Wenn du unsicher bist, vermitteln wir auf Wunsch eine Hospitation an einer inklusiven Schule, bevor du dich entscheidest.
Ja. Das Zertifikat zur Schulbegleiter:in ist auch in anderen Feldern der Jugend- und Eingliederungshilfe ein verwertbarer Qualifikationsnachweis. Wer nach dem Kurs feststellt, dass Schule nicht das richtige Setting ist, kann sich auf Stellen in offenen Ganztagsangeboten, Freizeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderung oder in Kitas bewerben.
Schau dir den Kurs an oder ruf uns für ein kostenloses Erstgespräch an.
mailinfo@care-er.de