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Ratgeber · Verdienst

Was verdient eine Betreuungskraft. Mindestlohn, Durchschnitt, regionale Unterschiede.

Der gesetzliche Pflegemindestlohn deckt nur die Untergrenze ab. In der Praxis liegen Betreuungskräfte deutlich darüber – aber wie genau und wovon es abhängt, ist nicht immer klar.

Marvin ConradFachdozent für Pflege- und Sonderpädagogik
6 Min. LesezeitMai 2026

Wer in die Betreuung quereinsteigt, hat zur Vergütung oft ein widersprüchliches Bild im Kopf. Einerseits hört man "Pflege wird schlecht bezahlt", andererseits weiß man von Bekannten mit ordentlichen Stundenlöhnen in tariflich gebundenen Einrichtungen. Beides stimmt – und die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen gesetzlichem Mindestlohn, marktüblichem Durchschnitt und tariflicher Vergütung.

Der gesetzliche Pflegemindestlohn.

Seit dem 1. Juli 2025 liegt der gesetzliche Pflegemindestlohn für Hilfskräfte – zu denen Betreuungskräfte zählen – bei 16,10 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit rund 160 Stunden im Monat entspricht das etwa 2.580 Euro brutto monatlich. Das ist die Untergrenze: keine Einrichtung in Deutschland darf darunter zahlen, unabhängig von Region oder Trägerstruktur.

Die Pflegekommission empfiehlt diese Untergrenze in regelmäßigen Abständen neu – die jeweils gültige Höhe ist in einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums geregelt. Erfahrungsgemäß wird der Wert alle ein bis zwei Jahre angehoben, mit jeweils mehreren Monaten Vorlauf.

Was Betreuungskräfte tatsächlich verdienen.

Bundesweit liegt der Durchschnitt für Betreuungskräfte laut StepStone Gehaltsreport deutlich oberhalb des Mindestlohns: rund 2.700 bis 2.900 Euro brutto monatlich in Vollzeit. Wer eingruppiert nach Tarif arbeitet – etwa bei tarifgebundenen Trägern der AWO, Caritas oder Diakonie – kommt häufig auf 2.900 bis 3.400 Euro. Einstiegsgehälter ohne Tarifbindung starten meist um 2.300 bis 2.500 Euro brutto.

Diese Spannweite hat drei wesentliche Treiber:

  • Region: München, Stuttgart und Hamburg zahlen erkennbar mehr als ländliche Bereiche in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern – nicht zuletzt wegen Personalknappheit und höheren Lebenshaltungskosten.
  • Tarifbindung: Tarifgebundene Träger zahlen systematisch mehr und bieten verlässlichere Gehaltsentwicklung über Jahre.
  • Schichten und Zulagen: Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste werden mit gesetzlichen Zuschlägen vergütet. Wer sie regelmäßig übernimmt, kommt deutlich über das Grundgehalt.

Was du beim Bewerbungsgespräch fragen solltest.

Drei Fragen geben dir ein realistisches Bild der Vergütungslage: Erstens, ob die Einrichtung tariflich gebunden ist und nach welchem Tarif. Zweitens, wie die Eingruppierung für Berufseinsteiger:innen aussieht und welche Entwicklung in den ersten drei Jahren möglich ist. Drittens, welche Schichten verpflichtend sind und welche Zulagen dafür anfallen. Ein nicht-tarifgebundener Träger ist nicht automatisch schlecht – aber du solltest die konkreten Bedingungen kennen, bevor du unterschreibst.

Teilzeit und Minijob – häufiger als angenommen.

Viele Stellen werden in Teilzeit ausgeschrieben (20–30 Stunden) oder als Minijob auf 538-Euro-Basis – besonders in Tagespflegen, die nur tagsüber von Montag bis Freitag arbeiten. Wer Familienarbeit oder andere Verpflichtungen unter einen Hut bringen will, findet hier flexible Modelle. Beim Stundenlohn gilt natürlich derselbe Mindestlohn wie für Vollzeitstellen.

Mehr Details zum Berufsbild – Aufgaben, Einsatzfelder, Voraussetzungen – findest du auf der Berufsbild-Seite Betreuungskraft.

Quellen: Pflegekommission, Fünfte Empfehlung (gültig seit 01.07.2025); StepStone Gehaltsreport Betreuungskraft, abgerufen Mai 2026; § 53 c SGB XI.

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